Wandel bei Lebens- und Nutzungsansprüchen

Nutzungsansprüche im Wandel lassen neue Bauweisen entstehen –  von The Grounds Real Estate AG

Metropolen, Großstädte und Stadtzentren leiden unter Wohnraumknappheit. Politik, Gesellschaft und die Bauwirtschaft wird von der Frage nach der Schaffung von genügend bezahlbaren Wohnraum verfolgt.

The Grounds Real Estate AG mit Sitz in Berlin verfolgt die unternehmerischen Ziele des Erwerbs und Zusammenstellung von nachhaltigen Immobilieninvestments, sowie die Projektentwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die Suche nach Bestandsimmobilien, die sich für die Wohnungsprivatisierung oder Projektentwicklungen für Spezialimmobilien eignen. Hans Wittmann, CEO der The Grounds Real Estate AG verdeutlicht die Unternehmensstrategie: „Durch Ankauf von Wohnanlagen und Portfolien mit Schwerpunkt Wohnimmobilien in guter Mikrolage und mit guter Infrastruktur, nebst Umsetzung der notwendigen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Strukturierung der anschließenden Verkaufsprozesse, verbessert das Unternehmen die Entwicklungsperspektiven. Dabei gelten im Besonderen nicht nur im Bereich der Core Standorte Deutschlands sondern in attraktiven B und C Lagen, die eine positive Entwicklungsmöglichkeit aufzeigen, Projekte zu generieren.“

Maßnahmen zur Nahverdichtung – Schaffung von Wohn- und Arbeitsraum – Wandel von Nutzungsansprüchen

Die Schaffung von neuen Möglichkeiten für vielfältiges und innovatives Bauen mit Holz hat als eines der ersten Länder in Deutschland jüngst die Hansestadt Hamburg auf den Weg gebracht, erläutert Eric Mozanowski, Immobilien- und Denkmalschutzexperte aus Stuttgart. „Mit Holz dürfen zukünftig Bauvorhaben mit einer Höhe von 22 Metern, das entspricht sechs bis sieben Stockwerke, erfolgen. Durch die neuen Änderungen der Hamburgischen Bauordnung soll der Wohnungsbau erleichtert werden. Ziel ist es Anreize zur Verdichtung im Bestand durch Ausbau von Dachgeschossen und Aufstockung zu schaffen, damit Wohn- und Arbeitsraum zu generieren“, verdeutlicht Eric Mozanowski die umfassende Änderung der Hamburgerischen Bauordnung.

the grounds real estate agEric Mozanowski erläutert, dass der Weg der Hansestadt von der Bauwirtschaft positiv bewertet wird. Die Idee der Stockwerkbauten blickt auf eine lange Geschichte zurück, weiß der Immobilien- und Denkmalschutzexperte. In vielen Städten des Altertums hat es hohe Stockwerkbauten gegeben. Zum Beispiel in Theben, wo aus dem 7./8. Jh. v. Chr. 4- bis 5-stöckige Häuser bekannt sind. Zu Herodots Zeiten gab es in Babylon 3- bis 4-stöckige Häuser, in Athen schon im 6. Jahrhundert v. Chr. Die kretischen Häuser und Paläste waren 2- bis 3-stöckig, ebenso die normalen griechischen Wohnhäuser. Auf Sizilien hat es bereits im 5. Jh. v. Chr. 6-stöckige Häuser gegeben, und in Konstantinopel, der Spätantike, Häuser von 30 m Höhe. Aus Lehm sind die Wolkenkratzer von Shibam im Hochland des Jemen – mehrstöckige Hochhäuser mit winzigen Fensteröffnungen. Die Wohnwaben der Pueblo-Indianer in Mittelamerika waren bis zu 5 Stockwerke hoch und nur mit Leitern erreichbar, die bei Gefahr eingezogen wurden.